… welche behördlichen Maßnahmen man bei Erkrankungs- oder Verdachtsfällen dulden muss?
Über kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen kann Quarantäne angeordnet werden, wobei sie während dieser Zeit Anspruch auf Entgeltsfortzahlung haben.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung, ob allenfalls verhängte Maßnahmen angemessen sind.
… Home-Office oder Telearbeit grundsätzlich einer Vereinbarung, die im Arbeitsvertrag oder auch gesondert getroffen werden kann, bedarf?
Die einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber oder Durchführung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht zulässig, aber allenfalls in besonderen Notsituationen aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ableitbar.
Wir unterstützen Sie dabei gerne.
… aufgrund der sich aus dem Dienstverhältnis ergebenden Treuepflicht der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber drohende Gefahren und Schäden zu melden und daher davon auszugehen ist, dass Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 auch meldepflichtig sind (wie wohl auch kürzliche Reisen in ein Risikogebiet)?
Der Arbeitgeber kann nämlich auch nur so seinen Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber den anderen Arbeitnehmern nachkommen.
Wir stehen Ihnen gerne für nähere Auskünfte dazu zur Verfügung.
… Geschäftsraummietzinse allenfalls (verhältnismäßig nach Gebrauchsbehinderung) gemindert werden können?
Aufgrund von angeordneten Betretungsverboten für Geschäftsräumlichkeiten kann es nach § 1104 ABGB vertretbar sein, keinen Mietzins mehr entrichten zu müssen, wenn das Mietobjekt wegen außerordentlicher Zufälle gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann. Nach der Rechtsprechung sind außerordentliche Zufälle solche elementaren Ereignisse, die stets einen größeren Personenkreis treffen und von Menschen nicht beherrschbar sind, sodass für deren Folgen im Allgemeinen von niemandem Ersatz erwartet werden kann (OGH 1 Ob 306/02k). Beispielhaft für außerordentlichen Zufälle nennt § 1104 ABGB „Feuer, Krieg oder Seuche“.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung, ob Sie ein derartiges Minderungsrecht haben.
… der Arbeitnehmer aus bloßer Angst vor einer Infektion nicht einfach ohne Weiteres zu Hause bleiben darf?
Die Unterlassung der Arbeitspflicht kann sogar einen Entlassungsgrund darstellen und besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Nur ausnahmsweise kann bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes (etwa bei hoher Ansteckungsgefahr im Betrieb) das Fernbleiben vom Arbeitsplatz gerechtfertigt sein.
Wir stehen Ihnen gerne für nähere Auskünfte dazu zur Verfügung.
… Online-Plattformen wie Facebook auf Löschung von ehrenbeleidigenden oder rufschädigenden Postings geklagt werden können? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Plattform und dem Poster.
… Forderungen schon nach drei Monaten oder erst nach 30 Jahren verjähren können? Wir verhelfen Ihnen rechtzeitig zu Ihrem Recht.
… ohne Testament Ihre Cousine vor Ihrer Lebensgefährtin erbt? Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
… eine Enterbung nur in den seltensten Fällen wirksam ist? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
… Generalabfindungserklärungen gegenüber der Haftpflichtversicherung bei einem „krassen Missverhältnis“ zwischen Abfindungsbetrag und den tatsächlichen später eingetretenen Folgen unwirksam sein können? Wir prüfen gerne, was Ihnen tatsächlich zusteht.
… Eltern einen Schadenersatzanspruch wegen eines unfallbedingt um ein Jahr verzögerten Studienbeginns ihrer Tochter gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen können? Wir unterstützten Sie dabei.
… eine Entschuldung (Privatkonkurs) innerhalb von 5 Jahren möglich ist? Wir wickeln gerne ein Schuldenregulierungsverfahren für Sie ab.